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Änderungen im Verkehrsrecht 2018

Mit dem Jahreswechsel in das Jahr 2018 sind im Verkehrsrecht neue Regelungen in Kraft getreten. Sie zu kennen, ist für jeden Fahrzeughalter und Fahrer unerlässlich, da vor allem die Strafen zum Teil deutlich angehoben worden sind. Im deutschen Recht gilt der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützen kann. Daher sollte sich jeder Verkehrsteilnehmer mit der Gesetzesnovelle im Verkehrsrecht beschäftigen.

A. Neue Regeln bei der Bereifung

Winterreifen und Ganzjahresreifen sind ein komplexes Thema. Seit dem 01.01.2018 ist insbesondere bei winterlichen Wetterverhältnissen Vorsicht bei der Nutzung von Ganzjahresreifen geboten. Bei neu produzierten Reifensätzen muss auf dem Reifen das sogenannte Schneeflockensymbol erkennbar sein. Andernfalls darf die Bereifung im Winter nicht mehr verwendet werden. Nach der bisherigen Rechtslage war es ausreichend, wenn auf dem Reifen das M + S Symbol abgebildet war.

Es handelt sich hierbei allerdings um eine Übergangslösung. Das bedeutet, dass die Reifen, die vor dem Jahreswechsel erworben wurden, bis zum 30. September 2024 weiterhin gefahren werden dürfen. Wer mit einer falschen Bereifung zur Winterzeit erwischt wird, muss künftig mit einem erhöhten Bußgeld rechnen. Die Strafe ist von 60 € auf 75 € angehoben worden. Außerdem droht weiterhin ein Punkt in der Verkehrssünderkartei.

B. Das automatische Notrufmanagement von „eCall“

Im April 2018 wird ein neues Notrufsystem verpflichtend für alle neu gebauten bzw. neu zugelassenen Pkw. Das sogenannte „eCall“ System verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrsunfalltoten zu verringern. Nach bisherigem Recht kann jeder Fahrzeughalter entscheiden, ob er das elektronische Notrufsystem nutzen möchte. Die Wahlfreiheit ändert sich nunmehr.

Nach einem Unfall wird von der Software ein automatischer Notruf abgesetzt. Damit dem Unfallbeteiligten schneller geholfen werden kann, werden einige Daten an die Notfallzentrale übermittelt. Ziel ist es, die Rettungskräfte schnell und präzise zu informieren. Sowohl der Unfallort als auch der Zeitpunkt werden über GPS-Signale an die Helfer weitergeleitet. Ferner weiß das System, welchen Treibstoff das Fahrzeug benötigt und wie viele Mitfahrer zum Unfallzeitpunkt im Kfz sind.

C. Neue Versicherungstarife im Jahr 2018

Die Kfz-Versicherungen haben den Jahreswechsel ebenfalls genutzt, um ihre Versicherungstarife zu erneuern. Inwiefern der Halter von den Änderungen betroffen sein wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Die Versicherungstarife sind sowohl von der Typklasse als auch von der Regionalklasse abhängig. Aufgrund der Einteilung prüfen die Versicherungen einseitig, wie hoch das Risiko für einen Schadensfall bei einem Kfz ist. Außerdem ist das Schadensrisiko abhängig von der jeweiligen Region.

Die Versicherungen führen daher neue Regionalklassen ein. Die Folge ist, dass der Versicherungsnehmer angepasste Beitragssätze erwarten kann. Es wird sich im Einzelfall zeigen müssen, ob der Beitrag ansteigt oder absinkt. Maßgeblich sind die beiden vorgenannten Klassen. Die Versicherung muss ihren Kunden allerdings frühzeitig über die Anpassung informieren, sodass dieser regelmäßig ein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Es kann sich daher lohnen, die Versicherungsunternehmen und ihre Leistungen miteinander zu vergleichen.

D. Anpassung der Kfz-Steuer

Am 01. September 2018 wird die Kfz-Steuer anders berechnet. Sie wird dann für neue Fahrzeuge gelten. Grundlage wird ein neues Messverfahren sein, das den Abgasausstoß ermitteln soll. Bislang wurde das sogenannte NEFZ-Verfahren für die Berechnung der Emissionen genutzt. Der „Neue Europäische Fahrzyklus“ wird zum Stichtag schließlich von dem weltweit eingesetzten WLTP-Verfahren ersetzt.

Betroffen sind ausschließlich Fahrzeuge, die neu zugelassen werden. Ziel der Behörden ist es, auch vor dem Hintergrund der Abgasskandale, eine neue und gerechte Berechnungsgrundlage zu schaffen. Die Messung soll realistischer sein, um die Berechnung der Kfz-Steuer entsprechend anpassen zu können. Für den Fahrzeughalter kann das neue Prüfverfahren allerdings dazu führen, dass er einen drastisch höheren Steuersatz zu zahlen hat. Voraussetzung ist, dass die mit dem neuen Verfahren gemessenen Werte überdurchschnittlich hoch sind.

E. Neue Abgasmessung bei der HU für Kfz

Novelliert wird auch das Verfahren, zur Prüfung der Abgaswerte bei der Hauptuntersuchung. Bislang waren einige Fahrzeuge von der Abgasmessung am Endrohr befreit. Seit Januar 2018 ist diese allerdings aufgehoben worden. Alle Dieselfahrzeuge und Benziner werden nunmehr nach demselben Verfahren geprüft.

Die Ermittlung der Abgaswerte mittels einer Sonde ersetzt damit in Zukunft das Auslesen aus dem System. Betroffen sind alle Fahrzeuge, die seit dem Jahr 2006 gebaut worden sind. Die Folge wird sein, dass die Kosten für die Abgasmessung angehoben werden könnten. Für das neue Verfahren müssen Halter etwa 12 Euro mehr investieren. Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung ist auf dem Nummernschild vermerkt. Er kann über das spezielle Prüfsiegel abgelesen werden.

F. Ausblick für ein Dieselfahrverbot

Der 22. Februar 2018 kann die Zukunft der Dieselfahrzeuge maßgeblich mitbestimmen, sodass sich Halter den Termin in ihrem Kalender notieren sollten. Das Bundesverwaltungsgericht wird an diesem Tag zu entscheiden haben, ob das flächendeckende Fahrverbot, das in Stuttgart soll, rechtmäßig ist. Die Befürworter argumentieren damit, dass Feinstaub und Stickoxide nachhaltig reduziert werden können. Ein milderes Mittel sei nicht gegeben.

Folgt das Bundesverwaltungsgericht dieser Argumentation, wird das Urteil höchstwahrscheinlich Einfluss auf andere Regionen der Bundesrepublik nehmen. Aufgrund einer vorsichtigen Prognose ist zu erwarten, dass ein stattgebendes Signal aus Leipzig einem Dieselfahrverbot gleichkommen wird.

G. Ausweitung der Lkw-Maut

Die in der Politik lange umstrittene Lkw-Maut hat sich letztendlich durchgesetzt. Ab dem 1. Juli 2018 wird sie großflächig erweitert. Die Rechtslage ist bisher auf die Bundesautobahnen sowie einen Teil der Bundesstraßen beschränkt. Insgesamt herrscht auf etwa 2300 km Bundesstraße die Mautpflicht. Zum Stichtag wird das Mautnetz auf über 39.000 km ausgebaut. Zur Entrichtung der Nutzungsgebühr sind alle Lastkraftwagen ab einem Gesamtgewicht von 7,5 t verpflichtet.

Die neuen gesetzlichen Regelungen im Verkehrsrecht 2018 sehen darüber hinaus vor, dass die Maut auch auf kleinen Landstraßen erhoben werden kann. Voraussetzung ist, dass die Gebühr dazu eingesetzt wird, den ausweichenden Verkehr kontrolliert zu unterbinden. Schausteller sowie Fernbusse sind bislang von der Regelung ausgenommen. Es ist allerdings zu erwarten, dass noch im Jahr 2018 eine Ausdehnung auf eben diese Fahrzeugtypen erfolgen wird. Außerdem wird bereits öffentlich diskutiert, die Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 3,5 t zu erheben.

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