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Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein Nachbarschaftsstreit oder auch ein plötzliches Streitthema unter Bekannten oder ehemals besten Freunden schnell ausarten kann. Es ist nicht richtig, dass es nur alle anderen betrifft, einen selbst aber nicht. Eine kleine Meinungsverschiedenheit kann schnell einen großen Rechtsstreit nach sich ziehen. Hierzu gehören auch Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, Erbstreitigkeiten, obwohl man sich immer gut in der Familie verstanden hat, oder auch ein Autounfall. Nicht nur Nerven aus Stahl sind in einem solchen Fall gefordert, ein Rechtsstreit kann unter Umständen auch sehr viel Geld kosten. Denn je höher der Streitwert bemessen wird, desto höher sind auch die Gebühren, sowohl für den Anwalt als auch für das Gericht. Dann kann sich jeder freuen, der eine Rechtsschutzversicherung frühzeitig abgeschlossen hat.

Ab wann handelt es sich um einen Rechtsstreit?

Ein Rechtsstreit beginnt eigentlich erst dann, wenn die Streitsache vor das zuständige Gericht getragen wurde, entweder von der einen oder der anderen Partei. Beide oder auch mehrere Parteien sind dann dazu verpflichtet, mit dem Gericht zu korrespondieren. Zudem ist es immer sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten, auch wenn dies vor dem Amtsgericht nicht unbedingt notwendig ist. Denn der Schriftverkehr über das Gericht und nicht mehr untereinander ist für einen Experten einfacher als für eine Person, die sich im Recht nur wenig bis gar nicht auskennt. Für Laien beginnt ein Rechtsstreit meist aber bereits dann, wenn ein Rechtsanwalt für die Vertretung der eigenen Interessen involviert wird und beginnt, die Schreiben an die Gegenseite aufzusetzen. Denn in einem solchen Fall ist mit den ersten Kosten zu rechnen, die der Anwalt auch für außergerichtliche Leistungen fordern wird. Kann ein Streit bereits jetzt beigelegt werden, tritt auch die Rechtsschutzversicherung für die Kosten ein, die an den eigenen Anwalt zu zahlen sind.

Wird eine Rechtsschutzversicherung benötigt?

Laut einer Umfrage des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) haben bereits 57 % aller Befragten schon mindestens einmal einen Anwalt konsultieren müssen, um um ihr Recht zu kämpfen. Die Kosten können schnell hoch werden, wenn Anwalt und Gericht bezahlt werden müssen. Hier stellt sich die Frage, wer diese Kosten ohne finanzielle Einbußen selbst tragen kann und wer nicht. Wer bei einer Bezahlung in finanzielle Nöte geraten könnte, sollte daher auf eine Rechtsschutzversicherung nicht verzichten und besser monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich einen kleinen Teil Versicherungskosten einzahlen, anstatt bei einem Streitfall vor horrende Summen gestellt zu werden, die sofort in voller Höhe gezahlt werden müssen. Wer die Kosten problemlos selbst bezahlen könnte, benötigt allerdings auch keinen Rechtsschutz.

Es gibt verschiedene Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit schneller an einem Rechtsstreit beteiligt sein könnten als andere. Daher ist es hier eine Überlegung wert, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Studenten und Rechtsschutz

Studenten haben in der Regel nicht viel Geld, auch nicht, um viele teure Versicherungen abzuschließen. Daher ist es für Studenten mit wenig Budget sinnvoller, erst in eine Berufsunfähigkeits- sowie eine Haftpflichtversicherung einzuzahlen. Steht dann noch Geld zur Verfügung, kann auch ein Rechtsschutz abgeschlossen werden. Diesen gibt es auch mit entsprechenden Studententarifen, die relativ günstig sind. Allerdings kann eine Rechtschutzversicherung im Studium durchaus zu empfehlen sein, denn es kann leicht zu Streitigkeiten wegen BAFÖG, Prüfungsergebnissen oder auch einer privaten zu lauten Party kommen. Gericht und Anwälte könnten ohne Versicherung für die Studenten dann auch teuer werden. Allerdings sind Studenten bis zum 27. Lebensjahr über die Eltern mit versichert und benötigen in einem solchen Fall keine eigene Rechtschutzversicherung, wenn hier bereits eine besteht.

Selbstständige und Rechtsschutz

Gerade selbstständige Kleinunternehmer können leicht in verschiedene Rechtsstreitigkeiten geraten, denn sie haben mit vielen verschiedenen Menschen zu tun. Ob mit Kunden, Partnern, Lieferanten oder den eigenen Angestellten, mit allen kann es zu Unstimmigkeiten kommen, die letztendlich vor Gericht ausgetragen werden. Kommt es zu einem Unterliegen bei einem sehr hohen Streitwert, kann es zu sehr hohen Kosten kommen, die ein Einzelunternehmen in Schwierigkeiten stürzen könnten. Eine Rechtsschutzversicherung kann in einem solchen Fall das Unternehmen in Bezug auf die Gerichts- und Anwaltskosten absichern. Gerade Freiberufler und selbstständige Kleinunternehmer sollten nicht auf die Rechtsschutzversicherung verzichten.

Ehrenamtlich Beschäftigte und Rechtsschutz

Wer ehrenamtlich als Vorsitzender eines Vereins oder einer gemeinnützigen Organisation zuständig ist, sollte sich den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung überlegen. Denn in Zusammenhang mit seiner ehrenamtlichen Arbeit kann es durchaus auch zu einem Rechtsstreit kommen, in dem er auch persönlich belangt werden könnte. Daher ist hier ebenfalls eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen.

Zudem sollte für den entsprechenden Verein oder die Organisation selbst ebenfalls eine Rechtsschutzversicherung abschlossen werden. Denn es kann häufiger vorkommen, dass es, je nach Tätigkeitsfeld der Organisation, zu Streitigkeiten mit Mitgliedern oder anderen, außenstehenden Personen kommt.

Vermieter und Mieter und Rechtsschutz

Sowohl als Vermieter als auch als Mieter ist es hilfreich, eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben. Denn viele Streitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen werden, sind tatsächlich Mietsachen. Hierzu gibt es bei den Amtsgerichten sogar eine ganz eigene Abteilung, die sich nur mit den Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern befasst. Und hierbei geht es nicht nur um die Zahlung von Mieten, sondern viele andere Dinge. Ein Mieter einer Wohnung oder eines Hauses kann sich mit einer Rechtsschutzversicherung auch geschützter gegenüber dem Vermieter fühlen, denn er kann sichergehen, dass, wenn er ein Problem mit diesem hat, die Kosten für einen Rechtsstreit in der Regel bezahlt werden und er sich so einen Anwalt leisten kann, der ihm bei der Beschaffung seiner Rechte zur Seite steht. Hierbei kann es um laute Nachbarn, eine Mietkürzung oder auch Schimmel in der Wohnung gehen. Der Vermieter hingegen kann sich durch eine Rechtsschutzversicherung mit einem Rechtsstreit gegen Messie-Mieter oder nicht gezahlte Miete schützen und den unliebsamen Mieter aus der Wohnung klagen.

Welche Leistungen beinhaltet eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung ist dazu da, dass die anfallenden Kosten abgedeckt werden, wenn es zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommt. Hierbei handelt es sich nicht nur um die eigenen Kosten für Anwalt und Gericht. Auch die Kosten der Gegenseite, die bei Unterliegen vor Gericht von dem Unterliegenden des Rechtsstreits ebenfalls getragen werden müssen und in einem sogenannten Kostenfestsetzungsbeschluss festgehalten werden, gehören hierzu. Denn es ist in der Regel so, dass die zu einer Zahlung oder einer Tätigkeit verurteilte Partei die Anwalts- und Gerichtskosten sowie eventuelle Zeugengelder der Gegenseite teilweise oder ganz tragen muss. Diese Kostenentscheidung wird vom Gericht immer im Urteil bekannt gegeben. In einem solchen Fall trägt die unterlegene Partei nicht nur die eigenen, sondern auch die Kosten der Gegenseite und es wird doppelt teuer. Hierbei übernimmt die Rechtsschutzversicherung die vollen Kosten wenn es sich nicht um Vorsatz gehandelt hat oder die Versicherung erst nach Beginn der Streitigkeiten abgeschlossen wurde. Eine Scheidung oder Angelegenheiten rund um Immobilienkauf und -bau sind jedoch meist nicht abgesichert.

So viel kann ein Rechtsstreit kosten

Ein Rechtsstreit kann immense Summen nach sich ziehen und die Kosten hierfür werden oft unterschätzt, wie eine Umfrage ergab. Die Kosten sind nicht immer kalkulierbar, denn sie hängen, sowohl bei den Anwaltsgebühren als auch bei den Gerichtskosten, immer vom Streitwert ab. Geht es zum Beispiel um 2.500,00 Euro aus einem Sachschaden, dann berechnen sich alle Gebühren nach diesem Wert.

Allerdings gibt es auch Verfahren, die streitwertunabhängig sind. Hier regeln Rahmengebühren, zum Beispiel bei einer Strafverteidigung, die Höhe der Prozesskosten. Allerdings greift die Rechtsschutzversicherung bei Vorsatz nicht.

Wer bezahlt bei Geringverdienenden ohne Rechtschutzversicherung

Gerade auch Geringverdienende haben aufgrund des wenigen Geldes, das ihnen zur Verfügung steht, keine Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. In einem solchen Fall wird aber keiner allein gelassen, denn dann greift die Prozesskostenhilfe. Es kann jedoch auch, je nach Einkommen der Beteiligten, zu einer Ablehnung der Hilfe kommen. Oftmals bleibt dann eine der Parteien auf ihren Kosten sitzen, auch wenn das Gericht die Kosten der anderen Seite zur Zahlung auferlegt hatte. Es ist daher immer abzuwägen, ob es nicht doch sinnvoller ist, eine Rechtsschutzversicherung, vielleicht auch mit einer Selbstbeteiligung, abzuschließen.

Nicht immer ist der Gang vor Gericht nötig

Wer die Kosten für einen Gerichtsstreit sparen möchte, kann versuchen, die Streitigkeiten auch außergerichtlich zu lösen. Allerdings müssen hierfür beide streitenden Parteien mit dem Verfahren einverstanden sein. Hierbei kann ein Mediator helfen, der eine außergerichtliche Konfliktlösung gemeinsam mit den Parteien finden kann. Die Kosten sind nicht so hoch, manche Rechtsschutzversicherungen kommen auch hierfür auf. Gerade auch, wenn es Streitigkeiten in der Familie gibt, ist eine solche Mediation für eine friedliche Lösung besser.

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