Wer sich Versicherungsberater nennen darf

Beraten dürfen alle – aber nur einer darf sich Versicherungsberater nennen Im Grunde sind es drei Berufsgruppen, die sich mit dem Vermitteln von Versicherungen beschäftigen, die Versicherungsvertreter, die Versicherungsmakler und die Versicherungsberater. Sie haben in der Regel ähnliche Ausbildungswege absolviert, unterscheiden sich jedoch bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Der Versicherungsvertreter vertritt logischerweise die Interessen seiner…