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Wird eine Immobilie verkauft, geschieht dies oftmals über einen Makler. Dieser erhält dadurch eine Maklerprovision, die sogenannte Courtage. Ein Makler darf allerdings nicht ohne Vertrag tätig werden. Deshalb ist es nötig, einen sogenannten Maklerauftrag zu schließen.

Was ist ein Maklerauftrag?

Bei einem Maklerauftrag handelt es sich um einen Vertrag, der zwischen Makler und Auftraggeber geschlossen wird. Dabei werden beispielsweise die Höhe der Maklerprovision, aber auch die Aufgaben des Maklers und die Vertragslaufzeit festgelegt.
Ein Makler könnte ansonsten eine zum Privatverkauf angebotene Immobile vermitteln und dafür eine Provision verlangen, ohne dass dies mit der Privatperson ausgemacht wurde. Daher braucht er die explizite Erlaubnis des Verkäufers in Form eines Maklerauftrages.

Wichtig zu wissen ist, dass sich der Vertrag nur ansatzweise am Bürgerlichen Gesetzbuch orientiert. Denn in Deutschland gibt es kein explizites Maklergesetz.

Formen des Maklerauftrages

Will ein Immobilienbesitzer einen Makler einschalten, damit dieser die eigene Immobilie vertreibt, muss sich dieser erst für eine der verschiedenen Auftragsarten entscheiden. Außerdem benötigt der Makler alle Informationen über das Verkaufsobjekt. Diese müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.

Es gibt in Deutschland folgende drei Arten des Maklerauftrages:

1. Der Allgemeinauftrag
2. Der einfache Alleinauftrag
3. Der qualifizierte Alleinauftrag

Bei einem Allgemeinauftrag dürfen sowohl der Auftraggeber selbst, als auch mehrere verschiedene Makler die Immobile vermitteln.

Entscheidet sich der Auftraggeber für einen einfachen Alleinauftrag, so darf kein weiterer Makler eingeschaltet werden. Er selbst darf die Immobile allerdings auch vermitteln.
Der qualifizierte Alleinauftrag zeichnet sich durch ein Vermittlungsverbot durch den Auftraggeber und durch mehrere weitere Makler aus. Nur ein einzelner Makler vertreibt hier die Immobilie.
Jede dieser Auftragsarten hat bestimmte Vor- und Nachteile. Welche jeweilige Form sich hier besonders lohnt, hängt von der eigenen Situation ab. Deswegen sollte sich der Auftraggeber mit jeder Auftragsart auseinandersetzten.
Wichtig zu erwähnen ist außerdem, dass es sich hierbei nur um den Fall eines privaten Immobilienverkaufs handelt. Für die gewerbliche Veräußerung von Immobilen gelten andere gesetzliche Vorgaben.
Regelungen des Maklerauftrages

Ein Maklerauftrag wird zwischen Makler und Auftraggeber mündlich oder schriftlich geschlossen. Allerdings ist die schriftliche Variante zu bevorzugen, um Missverständnisse zu vermeiden. Wichtig ist außerdem, unbedingt einen seriösen Immobilienmakler zu beauftragen. Dieser informiert bereits im ersten Gespräch über seine Arbeitsweise und Maklerprovision.
Die üblichen Regelungen, die ein Maklerauftrag enthalten sollte, sind zum Ersten die Wahl der Auftragsart. Es ist zu klären, ob sich der Auftraggeber einen einfachen Alleinauftrag, qualifizierten Alleinauftrag oder einen Allgemeinauftrag wünscht.
Des Weiteren sollte der Umfang der Tätigkeiten des Maklers geklärt werden. Es ist ein Unterschied, ob dieser als Nachweismakler oder als Vermittlungsmakler tätig wird. Zudem sollten die Pflichten des Auftraggebers sowie die Höhe der Maklerprovision festgelegt werden. Auch die Vertragslaufzeit, die meistens drei bis acht Monate dauert, ist schriftlich zu klären.
Ansonsten sollten die Daten von Makler und Auftraggeber und die Adresse der Immobile im Vertrag festgehalten werden.

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