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Baupfusch kommt häufiger vor, als Bauherren denken. Es wurde bereits mehrfach im TV darüber berichtet, dass verzweifelte Häuslebauer einen TV-Bauspezialisten engagierten, um Beweismaterial zusammenzutragen. Oft genug landet der Fall trotz aller zusammengetragenen Beweise vor Gericht.

Mancher Neubau ist nicht oder nur bedingt bewohnbar. Oft kann er nicht einmal bezogen werden. Die notwendigen Nachbesserungen wären Sache des Bauherrn. Doch der streitet jedwede Schuld am Debakel ab. Die Folge: ein jahrelanger Prozess gegen den Bauherrn oder den Architekten – mit ungewissem Ausgang.

Mehrjährige Prozesse können ruinös sein

In einem dramatischen Fall drohte der Neubau einer Familie einzustürzen. Ein klarer Baumangel. Die Familie verklagte den Architekten, der die Bauaufsicht hatte. Aus Sicht der Familie habe er grobe Baumängel übersehen. Die Familie konnte ihr Wohnhaus nicht bewohnen. Sie musste in eine Übergangswohnung ziehen, die mit Kreditaufnahme finanziert wurde. Das vier Jahre andauernde Gerichtsverfahren häufte hohe Anwaltskosten auf. Auch das marode Haus musste abbezahlt werden. Die Familie war ruiniert.

Beim „Verband privater Bauherren“ weiß man, dass Baurechtsverfahren durchaus acht Jahre dauern können. Bei norddeutschen Oberlandesgerichten ist die Verfahrensdauer mit drei bis vier Jahren vergleichsweise moderat. Doch für die Betroffenen ist sie fatal. Unabhängig davon, ob ein Zivilrechtsprozess oder ein Baurechtsverfahren angestrengt wurde: Am Ende gibt es häufig nur Verlierer. Die Häuslebauer stehen vor den Scherben ihrer Existenz. Der Bauherr oder der Architekt müssen um ihren Ruf fürchten.

Viele Bauunternehmen sagen Termine und bauliche Maßnahmen zu, die gar nicht einhaltbar sind. Außerdem werden heutzutage viele Arbeiten am Bau aus Kostengründen von Polen oder durch ausländische Subunternehmen durchgeführt. Missverständnisse sind vorprogrammiert. Vor allem ist nicht gesichert, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Oft werden schlecht ausgebildete Bauarbeiter angeheuert, weil der Bauboom gute zu Mangelware macht.

Baumängel und die problematische Schadensregulierung

Wer die Beseitigung von Baumängeln einklagen möchte, muss lange Wege in Kauf nehmen. Schon in der ersten Instanz kann eine Baurechtsklage dreieinhalb Jahre Nervenkrieg auslösen. Der Grund dafür sind die eingeholten Sachverständigen-Gutachten.

Der Bauherr muss notgedrungen alle anfallenden Kosten vorstrecken. Es ist jedoch trotz positiver Gutachten ungewiss, ob seine Klage als berechtigt angesehen und zu seinen Gunsten entschieden wird. Und selbst wenn, heißt das noch lange nicht, dass er eine Wiedergutmachung in Form von Kostenerstattung und Schadensersatz erhält. Möglicherweise ist das verklagte Bauunternehmen mittlerweile insolvent.

Neue Regelungen im Bauvertragsrecht streben Verbesserungen an

Änderungen, die 2018 im Prozessrecht eingeführt wurden, sollten sich eigentlich günstig auf die Verfahrenslänge auswirken. Das neue Baurecht scheint aber nicht bei allen Bauherren in die vertraglichen Formulierungen einzufließen. Das schafft neuen Verdruss.

Da viele Bauherren Privatleute sind, unterliegen sie dem Verbraucherschutz. Sie müssen dennoch darauf achten, vor Vertragsunterzeichnung alle Vertragsformulierungen auf Aktualität und Baurechtskonformität zu überprüfen. Die Vergütung sollte klugerweise als Pauschalpreis vereinbart werden. Alle zu erbringenden Bauleistungen müssen konkret benannt werden. Entsprechende Musterverträge können dabei genutzt werden.

Jeder Häuslebauer baut jedoch auf eigenes Risiko. Bauherren haften allerdings für alle Schäden, die mit dem Bau in Zusammenhang stehen. Das gilt auch, wenn sie Subunternehmen beauftragen.

Lohnt eine Klage wegen Baupfusch – oder nicht?!

Letztlich kann ohne anwaltliche Beratung nicht entschieden werden, ob sich eine Klage lohnt, oder ob sie aussichtslos ist. Nicht nur die erwartbare Klagedauer steht bei dieser Entscheidung zur Diskussion.

Die Höhe des Streitwerts beeinflusst auch die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten. Außerdem wird ein Baurechtsverfahren immer mittels Gutachten und Gegengutachten geführt. Der Ausgang ist ungewiss, auch wenn alle Argumente und Beweise für den privaten Bauherrn zu sprechen scheinen. Diesem steht letztlich nicht nur ein jahrelanger Nervenkrieg bevor.

Das Prozess-Ergebnis kann folgendermaßen ausfallen: Der Rückbau bis zum Rohbau-Zustand wäre fällig, um das marode Haus zu sanieren. Der Traum vom eigenen Haus zerplatzt. Die gut durchgerechneten Finanzierungspläne werden durch neue Kostenlawinen außer Kraft gesetzt. Neue Kreditaufnahmen wären fällig.

Am Ende eines langen Nervenkrieges kann für beide Seiten der Bankrott stehen. Im schlimmsten Fall ist eine Familie nicht nur bar jeder finanziellen Mittel. Sie steht gelegentlich durch Pfusch am Bau und jahrelange Prozessdauer auf der Straße.

©2024 Socialblog Anwaltsportal24

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