Die Angleich von Vorschriften und Maßnahmen im Wirtschafts- und Kulturraum der Europäischen Union schreitet voran. Derzeit sind zum Beispiel über 80 verschiedene Formen von Ausweisdokumenten innerhalb der EU-Länder im Einsatz. Mit einer neuen Reform sollen die generellen Ausweise vereinheitlicht werden. Das wird, nach Hoffnung der EU, nicht nur für eine einfachere Verwaltung sorgen, sondern dient auch der Terrorbekämpfung und der allgemeinen Verbrechensbekämpfung. Mit dem neuen Ausweis sollen unter anderem die Fingerabdrücke der Inhaber gespeichert werden.
Die neue EU-Verordnung zum Ausweis – was wird sich verändern?
Die Novelle für ein neues Gesetz ist bereit seit einiger Zeit in Arbeit und soll dafür sorgen, dass die verschiedenen Dokumente in Europa beziehungsweise innerhalb der EU miteinander angeglichen werden. Das würde bedeuten, dass die verschiedenen Ämter deutlich besser miteinander arbeiten können und darüber hinaus eine Identifikation in allen Ländern der EU ohne weitere Probleme möglich ist.
Der Kern der neuen Vorschrift ist dabei, dass die biometrischen Daten der Einwohner künftig auf einem Chip auslesbar sein sollen, der direkt auf dem Ausweis angebracht ist. Diese beinhalten zum Beispiel zwei Fingerabdrücke. Darüber hinaus soll der neue Ausweis, wie es in Deutschland bereits die Norm ist, künftig im Kreditkarten-Format vorhanden sein und darüber hinaus maschinell auslesbar sein.
Eine Änderung der nationalen Gesetze ist dabei bis in das Jahr 2020 möglich. Danach sollen die entsprechenden Schritte aus der EU-Norm übernommen worden sein. Trotzdem bleibt die Entscheidung, was mit den gespeicherten Daten passiert, in den Händen der entsprechenden Länder. Daher beinhaltet das Gesetz auch, dass neue Maßnahmen für den Datenschutz ergriffen werden müssen.
Das größte Ziel ist es, dass mit der Hilfe der vereinheitlichten und vor allem gespeicherten Daten die verschiedenen Fälle von Kriminalität über die Grenzen hinaus einfacher bearbeitet werden können. Auch bei der Abwehr und bei der Prävention von Terroristen soll das neue Gesetz die Grundlage liefern, mit der die Behörden in den nächsten Jahren arbeiten können und wollen.
Kritik gegen das Vorhaben der EU
Wie bereits bei der Einführung der Fingerabdrücke auf den deutschen Ausweisen gibt es auch bei der EU-Norm eine Vielzahl von Kritikern. Diese richtet sich vor allem dagegen, dass eine Speicherung von Fingerabdrücken ohne einen konkreten Grund gegen die Grundrechte verstößt. In den letzten Jahren wurde Fälle bekannt, in denen die Polizei- und Geheimdienstorganisationen auf die bereits gespeicherten Daten zugegriffen haben, obwohl es dafür keinen konkreten Grund gegeben hat. Auch beim Thema Datenschutz gibt es einige Kritiker, die die EU-weite Erhebung von solch sensiblen Daten überaus kritisch sehen. Immerhin haben die Behörden in den vergangenen Jahren häufig Fälle gehabt, in denen die Daten falsch genutzt worden sind.