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Die Bundeskanzlerin strebt offenbar Änderungen beim Infektionsschutz an, um die Corona-Pandemie effektiver als bisher zu bekämpfen. Die Maßnahmen sollen bundesweit einheitlicher werden, so erfuhr die Bild-Zeitung aus regierungsnahen Kreisen. Unterstützt durch die Fraktionsspitze planen Abgeordnete der Union eine Initiative, damit auch der Bund Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus per Rechtsordnung erlassen kann. Bisher sind nur die Landesregierungen berechtigt, Beschränkungen wegen Corona anzuordnen. Merkel favorisiert seit Sonntag eine bundesweit einheitliche Regelung für einen kurzen Lockdown.

Das Infektionsschutzgesetz

Gegenstand des Gesetzes sind übertragbare und gemeingefährliche Erkrankungen bei Menschen. Der Gesetzgeber hat hier Regelungen formuliert, welche die Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden näher bestimmen. Auch für Ärzte, Tierärzte, Krankenhäuser, wissenschaftliche Einrichtungen und andere Institutionen sind die jeweiligen Aufgaben beschrieben und gegeneinander abgegrenzt. Ziel des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist die Optimierung der Vorbeugung, Infektionen sollen frühzeitig erkannt und die Weiterverbreitung verhindert werden.

Das Gesetz gilt seit 2001 und legt fest, welche Krankheiten meldepflichtig sind. Bereits bei einem Verdacht, besonders aber bei einer Erkrankung auch mit tödlichem Ausgang sind die zuständigen Stellen zu informieren. Gleiches gilt, wenn der labordiagnostische Nachweis eines Erregers vorliegt.

Das IfSG erlaubt dem Bund bei der Bekämpfung einer Pandemie weitreichende Spielräume unter der Voraussetzung, dass sich das Land mit einer nationalen Epidemie konfrontiert sieht. Der Bundestag hatte bereits beschlossen, dass dieser Fall aktuell eingetreten sei. Und damit ist nun der Bund autorisiert, etwa die Preise wichtiger Medizinprodukte festzuschreiben. Weitere Befugnisse sind in der gegenwärtigen Situation: Die Ausfuhr von medizinischen Gütern zu verhindern oder Vorschriften für die Krankenhäuser oder Apotheken zu erlassen, die für die gesundheitliche Versorgung und ihre Aufrechterhaltung essentiell sind.

Konkurrierende Gesetzgebung

Aber nicht nur der Bund wird im Infektionsschutzgesetz mit Befugnissen ausgestattet, auch über die Zuständigkeit der Länder finden sich Regelungen. Die Regionen dürfen selber entscheiden, wie sie konkret vorgehen. Ländersache sind alle Einschränkungen im Alltag wie das Schließen von Gastronomie und Einzelhandel, die Kontaktbeschränkungen und auch das Schließen von Gemeinschaftseinrichtungen. Allerdings müssen die Maßnahmen verhältnismäßig, erforderlich und geeignet sein.

Im Mai 2020 vereinbarten die Verantwortlichen der Länder grundsätzliche Beschränkungen. Für die 7-Tage-Inzidenz wurde ein Schwellenwert von 50 festgelegt, und bei Überschreitung sind sie nun zu Maßnahmen verpflichtet. Was aber genau dann zu unternehmen sei, darauf konnte sich die kompetente Versammlung leider nicht einigen.

Deshalb wurde im folgenden November im 3. Bevölkerungsschutzgesetz genauer festgelegt, welche Voraussetzungen und Bedingungen vorliegen müssen, um Schutzmaßnahmen gegen die Pandemie zu ergreifen. Besonders die erforderlichen Eingriffe in die Grundrechte will der Novellierungsentwurf juristisch besser absichern. Der Bundestag soll außerdem für die einschränkenden Maßnahmen eine konkretere Verantwortung übernehmen.

Wer darf das Gesetz ändern?

Wenn also der Bund nun mehr Durchgriffsrechte erhalten soll, damit er bundesweit Maßnahmen umsetzen kann, muss das Infektionsschutzgesetz entsprechend modifiziert werden. Der Bund könnte zu diesem Zweck konkrete Maßnahmen in das Gesetz aufnehmen. Oder er entmachtet die Länder und erlässt selber Vorschriften nach seinen Vorstellungen. Kritische Stimmen mahnen allerdings an, bei einem derartigen Vorhaben den Bundestag nicht außen vor zu lassen, der bei Änderungen zustimmen müsste wie auch anschließend die Ländervertretung.

Obwohl der Vorschlag der Kanzlerin Unterstützung erfährt, warnen Abgeordnete vor zu hohen Erwartungen. Zwar hat der Bundestag während der Pandemie immer wieder das Gesetz geändert, aber aktuell sind schnelle Ergebnisse eher unwahrscheinlich. Denn der Bundesrat trifft sich erst wieder am 7.Mai, und seine Zustimmung oder mindestens seine Beteiligung wäre für die Änderung erforderlich.

Möglich sind aber Nachschärfungen bei den einzelnen Bestimmungen. Die Bedingungen und die darauf zu ergreifenden Einschränkungen könnten verbindlicher gestaltet werden, damit bei bestimmten Voraussetzungen in der gesamten Republik einheitliche Maßnahmen die Folge sind.

Abgeordneteninitiative für eine Gesetzesänderung

Mittlerweile hat sich eine Gruppe um Norbert Röttgen (CDU) gebildet, die für den Bund mehr Kompetenzen festschreiben will. 52 Abgeordnete der Union versandten ein entsprechendes Schreiben an die Fraktionsspitzen der Schwesterparteien. Ziel auch dieser Initiative ist es, dem Bund für das Krisenmanagement während der Pandemie mehr Einfluss zu verschaffen.

Auch Jan-Marco Luczak, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, hatte sich bereits zuvor für eine Gesetzesänderung ausgesprochen. Er bemängelt, dass einige Länder nicht in der Lage waren, die gemeinschaftlich beschlossenen Maßnahmen umzusetzen. Die ihnen zur Verfügung gestellten Handlungsspielräume wurden nicht wirklich genutzt, notwendige Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht umgesetzt.

Mahnende Stimmen

Der CDU-Politiker kritisierte weiter, die Verantwortlichen in den Ländern seien immer weniger in der Lage, „eine koordinierende Funktion einzunehmen und bundesweit abgestimmte und in sich stimmige Maßnahmen zu beschließen“. Als Ergebnis schwinden Glaubwürdigkeit und Vertrauen in der Bevölkerung, die Maßnahmen treffen zunehmend auf geringere Akzeptanz. Die Eindämmung der Virus-Pandemie sei nach seinen Aussagen deshalb zusätzlich gefährdet.

Der Abgeordnete plädiert deshalb ebenfalls für eine Anpassung des Gesetzes. Die Änderungen sollen ermöglichen, dass neben den Ländern auch die Bundesregierung ermächtigt wird, Pandemie-Rechtsverordnungen zu erlassen. Somit käme es zu bundeseinheitlichen Reaktionen, die zielgenau auf das Infektionsgeschehen reagieren. Die Maßnahmen werden dann für die Bürger nachvollziehbar und gewinnen an Akzeptanz.

Bundesweit einig – im Widerspruch

Ein derartig in regionale Kompetenzen eingreifendes Ansinnen konnte nicht ohne Widerspruch bleiben. Schon bald meldete sich der thüringische Landeschef Ramelow von der Linken zu Wort und erteilte den geforderten Neuregelungen eine Absage. Sein Argument: Bereits im Rahmen des aktuell geltenden Gesetzes sei es möglich, einen Rahmen- oder Stufenplan aufzubauen. Außerdem seien die entsprechenden Handlungen überfällig, und das Kanzleramt möge bitte eine entsprechende Vorlage präsentieren.

Auch auf kommunaler Ebene findet das Regierungsvorhaben kaum Unterstützung. Vielmehr äußerte sich der Städte- und Gemeindebund (DStGB) ebenfalls negativ, eine Gesetzesänderung helfe nicht gegen die aktuell grassierende dritte Welle. Einheitliche Vorgaben sind zwar durchaus wünschenswert, jedoch nicht in kurzer Zeit umsetzbar.

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