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Das Oberlandesgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 28. Mai 2021 unter dem Az. 19 U 134/20 entschieden, dass die Beteiligung der Firma BMW am Dieselskandal plausibel ist.
Die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte, die den Kläger vertritt, habe die Schadensersatzansprüche wegen nicht zulässiger Abschalteinrichtungen nicht unsubstantiiert vorgetragen. Mit dieser Begründung, der Anspruch der klägerischen Partei sei ins Blaue hinein gestellt worden, hatte das Landgericht Köln als Vorinstanz die Klage zurückgewiesen. Das OLG hob das Urteil nun auf.
Der Prozess sei mit den Abgas-Klagen gegen die Volkswagen AG vergleichbar, sagt Rechtsanwalt Christian Rugen aus Hamburg. HAHN Rechtsanwälte habe aus Sicht des OLG das Bestehen der vergleichbaren Schadensersatzansprüche gegen BMW wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung schlüssig vorgetragen. Mit dem bloßen Hinweis auf mangelnde Schlüssigkeit könne die Klage nicht als unbegründet gelten. Vielmehr sei auf der Grundlage der §§ 826 und 31 BGB der klägerische Vortrag hinreichend schlüssig dargelegt. Wenn es etwa um möglicherweise unzulässige prüfstandoptimierte Abschalteinrichtungen gehen würde, könne allein deren bloße Existenz bereits zwanglos auf einen arglistigen Vorsatz zur Schädigung seitens der BMW AG schließen lassen. Dafür bedürfe es keinerlei weitergehende Darlegungen des Klägers als Fahrzeugeigentümer. Dieser hatte sich einen BMW M550d gekauft. Die BMW AG habe sich in dem laufenden Prozess ganz allgemein auf einen Irrtum berufen, den sie nicht näher beschriebenen hat. Dieser Irrtum soll sich bei der Installation der Motorsteuerungssoftware zugetragen haben.
Doch so leicht ließ das Oberlandesgericht Köln den Autohersteller nicht davonkommen und hat dieser Argumentation eine klare Absage gegeben.

Die erfahrene Kanzlei HAHN Rechtsanwälte hat BMW-Fahrern inzwischen eine kostenlose Erstbewertung angeboten, wenn mögliche Schadensersatzansprüche gegen Autokonzern BMW geprüft werden sollen. Zu den Modellen, die häufig betroffen sind, gehören solche, die den Euronormen 5 und 6 zugeordnet sind. Wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung in den Autos installiert worden ist, werden solche Prozesse sehr wahrscheinlich erfolgreich sein, ebenso wie auch die Prozesse gegen Volkswagen, sagt Rechtsanwalt Rugen. Im Ergebnis bekommen die Kläger den Kaufpreis gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeuges erstattet. Vom ursprünglichen Preis werden jedoch die Gebrauchsvorteile angerechnet. Alternativ sei auch eine Entschädigungszahlung denkbar, wenn der Kläger das Fahrzeug behalten will.

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