OLG Köln: Beteiligung der BMW AG am Dieselskandal schlüssig dargelegt

Das Oberlandesgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 28. Mai 2021 unter dem Az. 19 U 134/20 entschieden, dass die Beteiligung der Firma BMW am Dieselskandal plausibel ist. Die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte, die den Kläger vertritt, habe die Schadensersatzansprüche wegen nicht zulässiger Abschalteinrichtungen nicht unsubstantiiert vorgetragen. Mit dieser Begründung, der Anspruch der klägerischen Partei sei…