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Kaum ein anderes Rechtsgebiet verbindet so viele Ebenen wie das Erbschaftsrecht miteinander. Schätzungen zeigen, dass im Jahr 2020 knapp 330 Milliarden € vererbt werden. Das ist viel Geld, das idealerweise schon zu Lebzeiten im Sinne der Erblasser auf dem Papier verteilt werden sollte. Nicht selten zeigt sich nämlich nach einem Trauerfall eine besonders prekäre Situation. Die Erben können sich untereinander nicht einigen, oder sind mit dem letzten Willen des Verstorbenen nicht einverstanden. Die Folge ist, dass sogar in den vermeintlich besten Familien erbitterte und hetzerische Rechtsstreitigkeiten geführt werden. Oftmals liegt das eigentliche Grundproblem in der Vergangenheit. Die Motive werden hervorgebracht, und mit dem günstigen Moment des Erbens verbunden.

Rechtsanwälte unterstützen Menschen dabei, ihren persönlichen Nachlass frühzeitig zu regeln. Die Nachfolgeplanung bzw. die Erbschaftsplanung sollten rechtzeitig geplant werden. Es ist nachvollziehbar, dass Menschen im gesunden Allgemeinzustand nicht unbedingt an ihren Tod denken möchten. Allerdings schafft eine zeitige Auseinandersetzung auch Rechtssicherheit unter den nachfolgenden Generationen. Der Vorteil besteht somit darin, noch zu Lebzeiten die getroffenen Entscheidungen zu begründen, falls Unmut über die Regelungen aufkommen sollte. Die Generationenberatung ist sehr wichtig, weil erbschaftsrechtliche Sachverhalte sehr komplex sind. Bereits die Analyse des eigenen Nachlasses kann schnell in einer überfordernden Situation ausarten. Die Experten sind somit nicht nur juristische Ansprechpartner, sondern auch betriebswirtschaftliche Vermögensanalysten.

Darüber hinaus setzen sie sich auch mit der steuerlichen sowie sozialen Ebene auseinander. Das Erbrecht besteht somit aus vier unterschiedlichen Ebenen, die jedoch allesamt zusammenhängen. Eine separate Analyse könnte nachteilige Folgen für den späteren Erblasser haben. Aufgrund der verbundenen Struktur hat jede Entscheidung Einfluss auf eine andere Ebene. Die Aufgabe der qualifizierten Erbschaftsrechtler besteht somit darin, eine ausgewogene Sphäre zu schaffen, die im Interesse des Auftraggebers steht. Oftmals unterliegt der Ratsuchende einigen inhaltlichen Fehlern, die von seinem persönlichen Berater aufgegriffen werden. Die Aufgabe besteht somit darin, eine ideale Lösung für das Anliegen des Mandanten zu entwickeln. Eine Unternehmens- oder Vermögensnachfolge ist immer eine komplexe und auch komplizierte Angelegenheit. Die Ebenen sind umso wackeliger, je mehr Vermögen vorhanden ist. Außerdem sind die internen Familienverhältnisse entscheidend. Eine angespannte Familiensituation ist sicherlich schwieriger zu regulieren als ein ausgewogenes Verhältnis zueinander. Eine Garantie gibt es allerdings niemals, sodass das Privatvermögen sowie das eigene Unternehmen bzw. seine Anteile immer vorausschauend abgegeben werden sollte.

Häufig spielt in der Überlegung des Erblassers die Erhaltung seiner Erbmasse eine übergeordnete Rolle. Er beschäftigt sich aus diesem Grund mit steuerrechtlichen Möglichkeiten, um insbesondere den Nachlass nicht durch Zahlung der Erbschaftsteuer zu mindern. Dabei wird meistens außer acht gelassen, dass insbesondere eine gerechte Erbaufteilung viel effektiver für das Erbe sein wird. Daran ist vor allem zu denken, wenn es mehrere Erben geben wird.

Die Aufgabe des Rechtsanwalts für Erbrecht besteht zunächst darin, den Nachlass und die Anzahl der Erben zu bestimmen. Hat der Erblasser beispielsweise zwei Kinder, die ihrerseits schon Nachwuchs haben, und zählen Bargeld sowie ein kleines Häuschen zum Nachlass, ist die Situation der beiden Kinder nicht unerheblich. Insofern ein Kind bereits Eigentum erworben hat, wird es unter Umständen kein großes Interesse an dem Häuschen haben. Stattdessen könnte eine Vereinbarung dahingehend getroffen werden, dass das eine Kind das Haus und das andere die Vermögensgegenstände erhält. Der Anwalt berücksichtigt dabei, dass Vermögensgegenstände teilweise an Wert gewinnen. Er versucht daher einen gerechten Ausgleich untereinander zu ermöglichen. Die Wertentwicklung von Grundstücken und gefragten Gegenständen wird folglich auf Grundlage einer plausiblen Extrapolation zugrunde gelegt.

Der Anwalt für Erbrecht schafft Rechtssicherheit:

Sobald die Vermögens- und Familienanalyse abgeschlossen ist, folgt der wichtigste Teil. Der Rechtsanwalt für Erbrecht verschriftlicht den letzten Willen seines Mandanten. Selbstverständlich ist jeder dazu berechtigt, selbst ein Testament aufzusetzen. An die Formalien sind spezielle Voraussetzungen geknüpft. Der Nachteil besteht darin, dass die Echtheit des Testaments nachträglich angefochten werden könnte. Vor allem missgünstige Familienmitglieder nutzen solche Möglichkeiten, um eine andere Erbschaftsverteilung zu erreichen. Das Testament, dass der Anwalt hingegen aufsetzt, hat im Rechtsverkehr erhebliche Bedeutung.

Die Ordnung der Erben: Wie wird der Nachlass gesetzlich verteilt

Erstaunlich ist, dass nur etwa jeder Dritte seinen letzten Willen geregelt hat. Die überwiegende Anzahl der Deutschen vertraut somit auf eine friedliche Auseinandersetzungen. Insofern kein Testament aufgesetzt worden ist, wird der Nachlass über die gesetzlichen Vorschriften verteilt. Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge werden die Hinterbliebenen in sogenannte Ordnungen unterteilt. Maßgeblich ist der Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben. Die Erben erster Ordnung sind die eigenen Kinder, die somit das höchste Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen haben. Heute wird allerdings nicht mehr differenziert, ob es sich um leibliche, eheliche oder auch uneheliche Kinder handelt. Es ist insofern auch nicht mehr bedeutsam, wenn das Kind adoptiert worden ist. Jedes Kind erbt zu gleichen Teilen. In der Praxis kommt es vor allem bei Patchworkfamilien immer wieder vor, dass sich leibliche Kinder benachteiligt fühlen. Sie sollen den Nachlass plötzlich mit anderen Kindern teilen, deren Genetik eine ganz andere ist.

Das Beispiel zeigt, dass eine vorausschauende Sicht des Erblassers notwendig sein kann, um den Frieden innerhalb seiner Familie zu erhalten. Zu Lebzeiten können viele Gespräche miteinander geführt werden, um Situationen zu erklären. Ist der Todesfall erst einmal eingetreten, bleibt keine Zeit mehr für den sozialen Austausch. Einfacher gestaltet sich die Rechtslage, wenn der Verstorbene lediglich ein Kind hat. Dieses Kind erhält den gesamten Nachlass. Andere Verwandte von niedriger Ordnung, beispielsweise die Geschwister oder Eltern des Verstorbenen, sind gesetzlich ausgeschlossen. Sie erben folglich gar nichts.

Eine besondere Rolle haben auch der Partner, falls die Lebenspartnerschaft eingetragen worden ist, oder der Ehegatte. Hierbei handelt es sich ebenfalls um Erben erster Ordnung. Sie erben daher zu gleichen Teilen wie die Kinder. Insbesondere Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sollten unbedingt ein Testament aufsetzen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich der Partner mit anderen Erben auseinandersetzen muss. Die schmerzliche Situation, einen geliebten Menschen verloren zu haben, bietet kaum Kraft für eine rechtliche Auseinandersetzung. Doch auch Ehepaare sollten die Nachfolge zu Lebzeiten regeln. Der Hinterbliebene Ehepartner hat Anspruch auf den Hausrat. Allerdings ist der Bestand davon abhängig, ob der Erblasser Kinder hat oder andere Verwandte (Erben der zweiten Ordnung) ebenfalls einen Anspruch auf das Erbe haben. Es gibt folglich viele denkbare Konstellationen. Die wichtigste Frage für den überlebenden Ehepartner ist, welche Gegenstände überhaupt zum Hausrat gehören. Beispielsweise hat er, insofern Kinder mit Erben, keinen Anspruch auf Luxusgegenstände. Existieren demgegenüber lediglich Erben zweiter Ordnung, kann er auch diese unter Umständen behalten. Eine rechtliche Absicherung ist sicherlich die beste Alternative. Ansonsten wird möglicherweise jeder Haushaltsgegenstand in einem späteren Gerichtsverfahren zum Luxusgegenstand deklariert.

Die Situation in der Patchworkfamilie:

Ist der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes nicht verheiratet gewesen und existieren auch keine Kinder, sind die Erben der zweiten Ordnung erbberechtigt. Dazu zählen die Eltern oder Geschwister des Erblassers. In Patchwork Familien ist die Situation häufig sehr schwierig. Häufig leben noch die Kinder aus der vorherigen Beziehungen. Stirbt ihr Elternteil, haben Sie Anspruch auf ihren Erbteil. Neben der rechtlichen Auseinandersetzung hat diese Situation eine sehr emotionale Komponente. Besonders sensibel ist die Angelegenheit, wenn das Kind aus der früheren Beziehung noch minderjährig ist. Dann muss sich der Ehepartner mit seinem bzw. ihrem Vorgänger/in auseinandersetzen.

Die Problematik einer Erbengemeinschaft

Die Grundlage für erbitterten Streit und Ärger ist in einer Erbengemeinschaft fast immer gegeben. Das Problem besteht darin, dass keiner allein über die hinterlassenen Vermögensgegenstände verfügen darf. Jede einzelne Verfügung muss innerhalb der Gemeinschaft geregelt werden. Zwar ist es möglich, einen Miterben zu bestimmen, der sich um die Auseinandersetzung kümmert. Im Zweifel sollte der Erblasser allerdings nicht auf diese Konstellation vertrauen, weil die Interessen mitunter sehr unterschiedlich sein können. Je mehr Erben innerhalb der Erbengemeinschaft vorhanden sind, desto schwieriger wird eine zufriedenstellende Verteilung.

Mit einem Testament schafft der Verstorbene viel mehr Rechtssicherheit, aber auch emotionale Ruhe und Gerechtigkeit. Der Anwalt für Erbrecht steht ihm als zuverlässiger und kompetenter Berater zur Seite. Von der Aufklärung bis zur Niederschrift des letzten Willens bietet er ein ganzheitliches Lösungsmodell für die notwendige Vorausschau an.

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