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Die Tage werden kürzer, die Nächte länger und draußen wird zunehmend kälter – der Winter steht eindeutig vor der Tür. Für die meisten Autofahrer bedeutet dies, dass wieder mal ein Reifenwechsel fällig wird: Von Sommerreifen zu Winterreifen. Doch was passiert, wenn man den Wechsel nicht vornimmt? Ist es Pflicht auf Winterreifen zu wechseln und drohen andernfalls Bußgelder? Oder handelt es sich dabei doch eher um eine Empfehlung?

„Situative Winterreifenpflicht“ – was hat es damit auf sich?

Viele Autofahrer glauben, im Winter sei es verpflichtend, mit Winterreifen zu fahren. Entgegen dieser Annahme gibt es in Deutschland jedoch nur eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, Winterreifen sind nur bei entsprechenden Wetterverhältnissen (z.B. Glätte, Eis und Schnee) verpflichtend. Dies ist in §2 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Herrschen solche Verhältnisse, darf man nicht mehr mit Sommerreifen unterwegs sein. Das gilt auch dann, wenn sich dieses Wetter mal wieder an einem launischen Aprilwochenende zeigt. An einem schönen goldenen Oktobertag ist es allerdings keine Pflicht, schon auf Winterreifen zu wechseln. Das Datum bzw. die Jahreszeit hat nichts mit der Reifenpflicht zu tun. Dennoch empfiehlt der ADAC die sogenannte O-bis-O-Regelung zur Orientierung: Demnach sollte von Oktober bis Ostern auf wintertaugliche Reifen umgestiegen werden.

Trotz Witterungsverhältnisse mit Sommerreifen fahren – was kann passieren?

Wer sich trotz winterlichen Wetters entscheidet, die Sommerreifen zu behalten, riskiert zu aller erst die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer. Sommerreifen haften nicht gut auf der Fahrbahn und erfordern einen deutlich längeren Bremsweg. Kommt es also zu einer Gefahrensituation, können die falschen Reifen ganz schnell zu einer Unfallfalle werden.
Daneben drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg dem, der keinen Reifenwechsel vornimmt. Wer auf einer glatten Fahrbahn mit Sommerreifen erwischt wird, zahlt dies in der Regel mit bis zu 60€ und einem Punkt in Flensburg. Wer durch die falschen Reifen für eine Verkehrsteilnehmerbehinderung oder -Gefährdung sorgt, zahlt mit bis zu 100€ und einem Punkt. Und wenn es sogar zu einem Unfall kommt, dann wird das Bußgeld auf bis zu 120€ erhöht. Zusätzlich dürfen KfZ-Haftpflichtversicherungen die Unfallkosten in einigen Fällen verweigern. Das ist immer dann einschlägig, wenn (gerichtlich) entschieden wurde, dass durch die falschen Reifen „grob fahrlässig“ eine „Gefahrenerhöhung“ stattgefunden hat. In der Regel wird dies bejaht, wenn an dem betreffenden Tag durchgehend winterliche Straßenverhältnisse herrschten und das Fahrzeug für längere Fahrten benutzt wurde. Das bedeutet: Wer trotz Sonnenscheinvorhersage auf dem Weg zum Bäcker von einem Schneeschauer überrascht wird, hat gute Karten. Wer entgegen Wetterwarnungen eine 3-stündige Autofahrt zu Freunden auf sich nimmt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren.
Wer eine Vollkaskoversicherung hat, kann damit rechnen, dass die Versicherung die Leistungen bei grober Fahrlässigkeit kürzt. Die Kosten am eigenen Auto werden dann nicht mehr übernommen. In diesem Fall wird grobe Fahrlässigkeit bejaht, sofern der Fahrer vor Fahrtantritt erkannt hat, dass die vorhandenen Reifen aufgrund der Witterungsverhältnisse untauglich sind oder dies hätte erkennen müssen.

Reifenwechsel beim Kälteeinbruch – (fast) ausnahmslos wichtig

Auch wenn es bei guten Straßenverhältnissen keine Pflicht ist, empfiehlt es sich, beim ersten richtigen Kälteeinbruch auf Winterreifen umzusteigen. So ist man auf spontane Glatteisgefahr vorbereitet und kann im Ernstfall einen Unfall verhindern. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Auch bei spiegelglatten Straßen und meterhohem Schnee darf das Auto in Sommerreifen parken. Wer seinen Wagen in den Wintermonaten ohnehin stehen lässt, kann auf den Reifenwechsel daher getrost verzichten.

Mehr Informationen zum Thema Verkehrsrecht finden Sie hier: Verkehrsrecht Düsseldorf

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