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Zu Beginn eines neuen Jahres ändern sich für Unternehmen und Verbraucher zahlreiche rechtliche Vorschriften. Die wichtigsten Änderungen sind hier kompakt zusammenfasst.

Mehr Netto

Von einer erfreulichen Änderungen profitieren alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten: Der Beitrag für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung sinkt ab dem 1. Januar 2019 von drei auf 2,5 Prozent. Für Arbeitnehmer bedeutet das ein Plus auf dem Gehaltszettel von immerhin 0,25 Prozent. Von der anderen Hälfte der Beitragssenkung profitieren die Arbeitgeber, die ja die Hälfte der Kosten für die Arbeitslosenversicherung zu tragen haben. Für einen Durchschnittsverdiener kommen über das Jahr so immerhin fast 80 Euro mehr in der Tasche zusammen. Allerdings steigt gleichzeitig der Beitrag für die Pflegeversicherung um den gleichen Betrag.

Eine weitere Änderung betrifft die gesetzliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer: Ab Neujahr 2019 teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse wieder jeweils zur Hälfte. Bisher mussten Beschäftigte den Zusatzbeitrag, den die meisten Kassen erheben, alleine finanzieren. Hier können sich Arbeitnehmer durchschnittlich über 0,5 Prozent mehr Netto freuen.

Auch Kleinunternehmer haben im neuen Jahr mehr in der Tasche. Der Mindestbeitrag für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt deutlich von 423 auf nur noch 171 Euro. Von dem niedrigen Mindestbeitrag profitieren alle, die monatlich weniger als 2284 Euro verdienen.

Auch Geringverdiener können sich über mehr Geld in der Tasche freuen: Mit dem neuen jahr steigt der Mindestlohn von 8,84 auf 9,19 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro ist für den Jahreswechsel 2019 auf 2020 bereits beschlossen. Mit dem Mindestlohn steigen auch die Tarife in einzelnen Branchen wie dem Dachdecker-, Elektro- und Gebäudereinigerhandwerk.

Eine weitere positive Änderung betrifft Arbeitnehmer, die von einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren. Demnach werden Arbeitnehmer nun verpflichtet, ihren Beschäftigten einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu zahlen, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Beiträge zur Sozialversicherung sparen. Der Zuschuss beträgt immerhin 15 Prozent des Sparbetrages. Wer also bisher 100 Euro in die Betriebsrente einzahlt, erhält dann 115 Euro auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.

Eine letzte wichtige Änderung betrifft ebenfalls ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zum Jahresbeginn ist das Das Teilzeit- und Befristungsgesetz in Kraft getreten. Beschäftigte von Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern erhalten damit einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit, die mit dem Recht verbunden ist, wieder in Vollzeit zu wechseln.

Für Familien ändert sich was

Familien sind im neuen Jahr von mehreren Änderungen betroffen. So steigt das Kindergeld auf 204 Euro für die ersten beiden Kinder. Für das dritte gibt es 210 Euro und ab dem vierten Kind dann 235 Euro. Gleichzeitig steigen auch die Kinderfreibeträge auf 2490 beziehungsweise auf 4980 Euro bei Zusammenveranlagung.

Auch Unterhaltszahlungen für Kinder werden angepasst. Bei Kindern bis sieben Jahren beträgt der Mindestunterhalt nun 354 statt 348 Euro. Bis 12 Jahre beträgt er 406 statt 399 Euro und bis zur Volljährigkeit dann 476 Euro.

Höhere Renten, mehr Hartz IV

Nicht schon zum Jahreswechsel, sondern erst zum 1. Juli 2019 steigen die Renten. Im Westen erhalten Ruheständler 3,18 Prozent mehr. Im Osten gleicht sich die Rente weiter an das Westniveau an. Hier beträgt der Zuwachs 3,91 Prozent. Darüber hinaus erhalten Mütter höhere Rentenanwartschaften, denn sie erhalten einen halben Rentenpunkt zusätzlich gutgeschrieben.

Darüber hinaus steigen die Regelsätze für Hartz IV. Alleinstehende bekommen nun 424 Euro. In Bedarfsgemeinschaften beträgt der neue Satz 382 Euro. Für Kinder beträgt der Regelsatz 245 beziehungsweise je nach Alter 322 Euro.

Und sonst?

Ab 2019 wird es mehr Einwegpfand geben. Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure werden ebenso pfandpflichtig wie Molkemischgetränke. Damit man im Getränkemarkt noch eine Chance hat, Pfand von Pfandfrei zu unterscheiden, wird eine deutliche Kennzeichnung am Regal Pflicht.

Außerdem gibt es neue 100- und 200-Euro-Scheine. Dank der EU werden Telefonate billiger. Sie dürfen nun maximal 19 Cent pro Minute kosten. Bei SMSen werden die Kosten auf 6 Cent gedeckelt. Mieter profitieren von Anpassungen bei der Modernisierungsumlage: Statt elf dürfen nur noch acht Prozent auf die Miete umgelegt werden. Außerdem müssen Vermieter bei Neuverträgen darüber informieren, wie teuer die Miete bisher war.

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