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Immer wieder kommt es vor, dass Verstorbene mehrere Testamente hinterlassen. Welches Dokument hat in diesem Fall Bestand vor Gericht?
Wenn mehrere Testamente vorliegen, muss zunächst die formelle Gültigkeit geprüft werden. Die Regelungen sind im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nachzulesen.

Grundsätzlich ist es möglich, den letzten Willen eigenhändig oder mit notarieller Beglaubigung zu erstellen.
Notariell beurkundete Testamente haben den Vorteil, dass der Testator ausführlich beraten wird und die Rechtmäßigkeit des Vermächtnisses gesichert ist.
Eigenhändig verfasste Testamente müssen vom Erblasser handschriftlich geschrieben sein sowie seine vollständige Unterschrift tragen. Zur Sicherheit sollten Datum und Ort der Erstellung enthalten sein. Das Fehlen dieser Angaben macht das Testament nicht automatisch unwirksam, erschwert jedoch die Prüfung bei Erbstreitigkeiten. Ratsam ist, das handschriftlich verfasste Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen.

1. Fall: Mehrere Testamente gleichen Inhalts
Hin und wieder erstellen Erblasser mehrere Vermächtnisse mit identischem Inhalt und hinterlegen diese an verschiedenen Orten. Auf diese Weise wollen sie sichergehen, dass ihr letzter Wille berücksichtigt wird.

2. Fall: Mehrere Testamente, die sich nicht widersprechen
Es kommt vor, dass ein Erblasser mehrere Testamente verfasst, deren Inhalte sich nicht widersprechen.
Beispiel: Herr Mustermann regelt testamentarisch, dass sein Sohn ein Gartengrundstück erbt. Später erstellt er ein weiteres Testament, in dem er seine Tochter als Erbin einer Geldsumme benennt. Beide Verfügungen widersprechen sich nicht und sind nebeneinander gültig.

3. Fall: Mehrere Testamente, die sich widersprechen
Wenn mehrere Vermächtnisse vorliegen, die sich in ihrem Inhalt widersprechen, ist das Datum entscheidend.
Beispiel: Herr Mustermann erstellt im Jahr 2010 ein Testament, in dem er seinen Sohn als Alleinerben einsetzt. Zusätzlich liegt ein Exemplar von 2015 vor, in dem er seine Tochter als Alleinerbin benennt.
Wenn alle formalen Grundlagen eingehalten wurden, gilt in diesem Fall das zuletzt aufgesetzte Schriftstück. Die gesetzliche Regelung ist im § 2258 BGB enthalten.

Tipp: Wer seinen Nachlass neu ordnen will, sollte mit einem Zusatz deutlich machen, dass mit der neuen Verfügung alle bisherigen Vermächtnisse ihre Gültigkeit verlieren sollen.

Sollte bei Testamenten, die zueinander im Widerspruch stehen, das Datum fehlen, ist professionelle Hilfe gefragt. Im Zweifelsfall können Gutachter die Echtheit der Unterschrift feststellen oder anhand der Beschaffenheit des Papiers und der Tinte das Alter prüfen.

Im Zweifel anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen
Unklare Erbschaftssachen können häufig nicht außergerichtlich geklärt werden. Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch.

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