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Das Schadensersatzrecht ist ein juristischer Teilbereich, der einen großen Teil der zivilrechtlichen Streitigkeiten ausmacht. Zugrunde liegt ein Leitsatz, der sich wie ein roter Faden durch alle Ansprüche zieht: Ein Schadensersatzpflichtiger hat die Aufgabe, den Zustand herzustellen, der vorliegen würde, wenn der entsprechende Schaden nicht vorliegen würde. Ein solches Ereignis ist in nahezu allen Lebenssituationen möglich. Zum Schadenersatz führt zum Beispiel eine „unerlaubte Handlung“. Beispiele dafür sind:

– Aus einem verbalen Streit an einer roten Ampfel wird eine handfeste Auseinandersetzung. Ein Beteiligter schlägt eine Beule in das Auto des anderen und verursacht somit Reparaturkosten.

– Ein Jugendlicher wirft mit einem Stein das Wohnzimmerfenster eines unbeliebten Nachbarn ein.

– Eine Baustelle wird nur unzureichend abgesichert und ist als solche von außen nicht erkennbar. Eine Spaziergängerin betritt den unsicheren Bereich und wird von einem Dachziegel getroffen, der im Rahmen der Bauarbeiten herabstürzt. Dabei erleidet sie eine Kopfplatzwunde.

– Ein Auto wird in der Werkstatt mit Winterreifen ausgestattet. Die Montage wird unsachgemäß durchgeführt und so löst sich während der Fahrt ein Reifen, was einen Unfall mit Schäden an anderen Fahrzeugen und einer Leitplanke führt.

Diese Fälle haben eine Gemeinsamkeiten: Durch die Handlungen von Personen kam es zur Verletzung fremder Rechtsgüter – Hier vor allem die der Gesundheit und des Eigentums. Die Betroffenen erleiden einen Schaden, der häufig mit einem hohen Kostenaufwand einhergehen.

Gegen wen die Geschädigten einen Schadensersatzanspruch erheben können, ist bei den ersten beiden Fällen schnell erkannt. Schwieriger wird es bei den anderen Fällen: Im Falle der nachlässigen Werkstatt kommt zuerst derjenige in Frage, der die mangelhafte Reparatur durchführte. Allerdings gibt es auch andere Möglichkeiten. Ebenso gut könnte der Inhaber der Werkstatt verantwortlich sein, der die Aufgabe von einem unbeaufsichtigten Azubi verrichten lassen hat und damit seine im Verkehr erforderliche Sorgfalt verletzt hat. Vielleicht war die Aufgabe auch gänzlich zu überfordernd für den Azubi und so wäre es trotz der Beachtung der Sorgfaltspflicht zum Schaden gekommen. Vielleicht ist es aber auch ganz anders – Der Mitarbeiter kann seinen Aufgaben auch fachkundig nachgekommen sein und das verwendete Werkzeug hatte einen Defekt, so dass der Reifen nicht ausreichend befestigt wurde. Zuletzt könnte auch das Kraftfahrzeug selbst einen Materialfehler haben und den Unfall begünstigt haben. Die Möglichkeiten sind unzählbar und können nur durch einen Gutachter ausgeschlossen oder bestätigt werden.

Schwierigkeiten können also schon auftreten, wenn ermittelt werden soll, wer überhaupt zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist. Dafür ist die Beratung durch einen kundigen Rechtsbeistand sachdienlich. Doch auch der Antragsgegner profitiert von einer juristischen Hilfestellung und kann so eventuell unberechtigte Ansprüche vor Gericht abwehren.

Ein anderer Punkt ist die exakte Bezifferung des verursachten Schadens und dessen Regulierung. Als Geschädigter steht man oft den Haftpflichtversicherungen des Gegners vor Gericht gegenüber, die ganze Fachabteilungen mit der Aufgabe, derartige Klagen abzuschmettern, beschäftigen. Damit sind Sie Antragsstellern weit überlegen – Die eingesetzten Juristen sind in der Regel absolute Profis in ihrem Fachgebiet. Der Beistand des Geschädigten muss trotzdem bestmöglich versuchen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen und so einen Schadensausgleich zu erwirken. Das ist oft nur möglich, wenn einschlägige Spezial-Präzedensfälle bekannt sind und die Expertise im jeweiligen Sachgebiet groß ist.

Das Ziel des Schädigers oder eben seiner Haftpflichtversicherung ist es hingegen, nur begründete Ansprüche, die aus dem Gesetz erwachsen, zuzulassen und darüber hinausgehende Forderungen abzuwehren.

Forderungen von Schadensersatz sind allerdings nicht immer Folge einer unerlaubten Handlung. Auch Verträge und vertragsähnliche Verhältnisse können derartige Ansprüche nach sich ziehen. Auch hier wird besondere Sachkunde benötigt: Die exakte Höhe des Anspruchs und der Grund können als Laie nur selten ermittelt werden, ein Anwalt mit entsprechenden Kenntnissen in diesem Bereich hilft weiter.

Insgesamt stehen Betroffene im Schadensersatzrecht einem umfangreichen juristischen Teilgebiet gegenüber, das allerdings aufgrund seiner alltäglichen Relevanz viele Experten zählt. So ist es problemfrei möglich, einen guten Rechtsbeistand zu finden, um die eigenen Interessen durchzusetzen.

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