Landgericht: Wann und für was genau ist es eigentlich zuständig?
Die Frage, wann das Landgericht für einen Fall zuständig ist, dürfte so manchen Leser beschäftigen. Viele wundern sich ganz zurecht, warum einmal eine Sache vor dem Amtsgericht und dann wider vor dem Landgericht verhandelt wird. Hier erhalten Sie deshalb die nötigen Hintergrundinformationen, um sich anschließend selbst ein Bild machen zu können.
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist in Deutschland gewissermaßen der Normalfall. Hier werden sowohl Zivilverfahren als auch Strafverfahren durchgeführt. Über die ordentliche Gerichtsbarkeit führt im Regelfall auch der Instanzenweg. Zu ihr gehören demnach alle herkömmlichen Gerichte, angefangen beim Amtsgericht bis hinauf zum Bundesgerichtshof. Auch das Landgericht ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und des Instanzenwegs. Arbeits- und Sozialgerichte gehören hingegen ebenso wenig dazu wie beispielsweise das Bundesverfassungsgericht.
Zivil- und Strafverfahren
Vor dem Landgericht werden gleichermaßen Zivilsachen und Strafsachen verhandelt. Ob ein Zivilverfahren vor dem Landgericht landet, hängt vom Streitwert des Verfahrens ab. Bei einem Streitwert unter 5 000 Euro ist das Amtsgericht zuständig. Liegt der Streitwert hingegen über 5 000 Euro, ist die Sache ein Fall für das Landgericht und muss dort verhandelt werden. Bei Straftaten ist es ein klein wenig komplexer. Hier dreht sich nämlich fast alles um die Höhe der zu erwartenden Freiheitsstrafe, die einem möglichen Straftäter drohen könnte. Dabei wird grundsätzlich zischen der kleinen Strafkammer am Landgericht und der großen Strafkammer unterschieden. Während die kleine Strafkammer, die aus einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern besteht, ausschließlich Berufungen von Urteilen eines Amtsgerichts verhandelt, ist die große Strafkammer am Landgericht für besonders schwere Straftaten laut Katalog in § 74 GVG und bei allen Verfahren, in denen eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren erwartet werden kann. Alle anderen Straftaten werden vor dem Amtsgericht angeklagt und verhandelt.
Zuständigkeit bei Straftaten
Eine gewichtige Rolle bei der Zuständigkeit eines Landgerichts bei einer Straftat ist die sogenannte örtliche Zuständigkeit. Gemeint ist damit der Ort der Tat. Neben dieser örtlichen Zuständigkeit gibt es auch noch eine sachliche Zuständigkeit im Strafverfahren, die sich nach der Höhe der zu erwartenden Strafe richtet. Ein Sonderfall besteht darüber hinaus in dem Umstand, dass die Staatsanwaltschaft bei besonders umfangreichen Strafverfahren oder wegen deren besonderer Bedeutung ebenfalls Anklage vor der großen Strafkammer erheben kann.