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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Verhandlung am 14.12.20 zum Verjährungsbeginn in dem sogenannten Dieselskandal um den Motor EA 189 angekündigt.

Laut Pressemitteilung des BGH beginnt die Verhandlung zum VW-Verfahren unter dem Aktenzeichen VI ZR 739/20 am 14. Dezember 2020 um 12:30 Uhr.

Der zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat auch in einer weiteren VW-Sache einen Verhandlungstermin bestimmt. In diesem Verfahren geht es um die Frage, wann die dreijährige Frist zu Verjährung für Schadensersatzansprüche begonnen hat.

Kurz vor dem Ende des Jahres werden daher grundsätzliche Urteile des BGH zum Thema Verjährungsbeginn erwartet, auf die jedoch für eine Klage noch im Jahr 2020 gegebenenfalls nicht mehr gewartet werden kann. Denn oft erfolgen Entscheidung und Veröffentlichung der Urteile erst einige Zeit später.

BGH mit Sonderfall befasst

Zu beachten ist, dass die anstehende Verhandlung einen absoluten Sonderfall betrifft, denn der Kläger hat die Position der Beklagten, der Volkswagen AG schon im Jahr 2015 nicht bestritten. So heißt es im Urteil der Vorinstanz, OLG Stuttgart, der Kläger habe die umfangreichen Ausführungen der Beklagten aus deren Schriftsatz vom 26.08.19 weder schriftlich noch in der mündlichen Verhandlung am 3. September 2019 vor dem Landgericht bestritten. Gleiches gelte auch für die Berufungsinstanz.

Daher sei unstreitig, dass der Kläger bereits im Jahr 2015 Kenntnis von der Betroffenheit seines Fahrzeugs durch den Dieselskandal hatte.

In vielen anderen Fällen fehlt es an einer derartigen Kenntnis. Etliche Geschädigte erfuhren erst 2017 mit einer Aufforderung zum Software-Update von der konkreten Betroffenheit ihres Autos. Dieser Zeitpunkt muss im Prozess vorgetragen werden.

Fall mit beschränkter Aussagekraft

Da dem Fall eine begrenzte Aussagekraft zukommt, wird man aus dem zu erwartenden Urteil des BGH keine Schlüsse auf andere Verfahren ableiten können. Zuletzt hatten vielmehr die Landgerichte in Bamberg, Ellwangen, Krefeld, Oldenburg und Ravensburg entschieden, dass vor Ende 2020 keine Verjährung eintritt. Ähnlich äußerten sich auch die Landgerichte Duisburg, Frankfurt und Trier.

Betroffene sollten daher schnell handeln und in diesem Jahr noch Klage einreichen.

Anspruch auf Schadensersatz nicht verjährt

Auch weiterhin können sich Betroffene auf § 852 BGB berufen. Volkswagen muss das, was durch Betrug erlangt worden ist, noch innerhalb von 10 Jahren zurückgeben. So äußerte sich auch Augenhofer in VuR 2019, 83 sowie aktuell das AG Marburg. Daher ist der Kaufpreis (eventuell um eine Händlergebühr gekürzt) zu erstatten.

Ansprüche prüfen

Sollten Sie ebenfalls einen Dieselwagen mit Motor EA 189 besitzen, ist es ratsam, jetzt Ihre Ansprüche zu prüfen.

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