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Eine Risikolebensversicherung dient dazu, die Familie des Versicherungsnehmers im Falle seines Todes abzusichern. Der Versicherte setzt einen Begünstigten ein, der im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme erhält.

Wann zahlt die Risikolebensversicherung nicht?

Die Risikolebensversicherung zahlt nicht, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

– Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss
– Suizid des Versicherungsnehmers
– Ermordung des Versicherungsnehmers durch Begünstigte.

Falsche Angaben bei Versicherungsabschluss

Die Risikolebensversicherung kann die Zahlung verweigern, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat. Wurde zum Beispiel eine Vorerkrankung verschwiegen, muss der Versicherer nicht zahlen. Dabei ist es nicht wichtig, ob die verschwiegenen Gesundheitsprobleme etwas mit der Todesursache zu tun haben. Auch andere Angaben, die der Versicherte gemacht hat, wird der Anbieter bei dessen Tod sorgfältig auf Unstimmigkeiten prüfen und gegebenenfalls eine Auszahlung verweigern. Bis etwaige Unstimmigkeiten geklärt sind, wird die Versicherungssumme eingefroren.

Suizid oder Ermordung der versicherten Person

Bei einem Suizid des Versicherten zahlt die Versicherung ebenfalls nicht aus. In der Regel ist im Vertrag eine sogenannte Selbstmordklausel enthalten, welche die Details regelt. In manchen Fällen zahlt die Versicherung, wenn der Suizid nach einer Frist von mehreren Jahren erfolgt. Die Versicherung darf jedoch in keinem Fall mit einer Selbstmordabsicht abgeschlossen worden sein. Hatte der Versicherte bereits bei Vertragsabschluss psychische Probleme, muss die Versicherung zahlen, insofern die Probleme im Gesundheits-Check genannt wurden. Spätestens bei Nachfrage muss der Versicherte den Versicherungsgeber lückenlos über Erkrankungen und Beschwerden informieren. Ansonsten zahlt die Risikolebensversicherung im Falle eines Suizids nicht.
Wird der Versicherungsnehmer ermordet, prüft die Versicherung zunächst die Tatumstände. Nicht ausgezahlt wird, wenn ein begünstigter Verwandter des Versicherten die Straftat begangen hat, um sich die Versicherungssumme zu sichern. Auch in diesem Fall wird die Versicherungssumme eingefroren, bis der Fall zweifelsfrei abgeschlossen ist.

Um sicherzustellen, dass die Versicherung im Falle des Todes zahlt, muss der Vertrag von einem Fachanwalt geprüft werden. Auch, wenn es nach dem Tod des Versicherungsnehmers zu Unstimmigkeiten kommt und die Versicherung nicht zahlen möchte, sollten die Angehörigen einen Fachmann hinzuziehen.

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