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Zehn Beispiele, in denen eine Haftpflichtversicherung nicht zahlt

Schnell ist es geschehen: Durch einen Unfall oder ein Missgeschick kommt es zu einem nicht unerheblichen Sach- oder Personenschaden. Meist können Sie als Verursacher dafür haftbar gemacht werden. Im schlimmsten Fall können die Kosten in die Millionen gehen und dafür sorgen, dass Ihre Existenz gefährdet wird.

In solchen Fällen greift die private Haftpflichtversicherung, auf die sich Nutzer in der Regel verlassen können. Diese springt für den verursachten Schaden ein und fängt die drohenden Kosten auf.

Dennoch sollten Sie sich nicht blind auf Ihre Haftpflicht-Police verlassen. Es gibt einige Fälle, bei denen die Versicherung die Zahlung auch verweigern kann. Im folgenden Artikel führen wir deshalb zehn Beispiele auf, in denen eine Haftpflichtversicherung oft nicht zahlt.

1. Schäden durch nicht Versicherte

Auch wenn Sie einen Schaden nicht selbst verursacht haben, kann es sein, dass Sie darauf sitzen bleiben. Denn wenn der Verursacher keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt und den Schaden finanziell nicht stemmen kann, gehen Sie leer aus. Es ist daher wichtig, dass in Ihrem Vertrag eine sogenannte Ausfalldeckung integriert ist. So übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten auch in diesem Fall für Sie.

2. Schäden durch Vorsatz

Wenn Sie vorsätzlich etwas zerstören oder einer anderen Person mutwillig Schaden zufügen, wird die Versicherung den Schaden auch in diesem Fall nicht übernehmen. Als Verursacher müssen Sie den Schaden somit ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen.

3. Schäden durch die Internetnutzung

Viele Menschen wissen nicht, dass auch bei der Internetnutzung Risiken bestehen. Leiten Sie unwissend ein Virus weiter, das einen hohen Schaden anrichtet, beispielsweise bei einem Firmennetzwerk, wird es teuer. Auch wenn Sie sich ein Gerät ausgeliehen haben und dieses mit schädlicher Malware infizieren, zahlt die Versicherung meistens nicht. Daher sollten Sie prüfen, ob Ihr Vertrag über eine passende Klausel verfügt.

4. Schäden durch Kinder

Dass Eltern immer für Ihre Kinder haften, ist nur bedingt richtig. Denn nach dem Gesetz gelten Kinder unter sieben Jahren als deliktunfähig. Viele Haftpflichtversicherungen werden in so einem Fall nicht zahlen. Nur wenn Sie als Elternteil Ihre Aufsichtspflicht grob verletzten, können Sie zur Haftung herangezogen werden.

5. Schäden durch Haustiere

Schäden durch Haustiere sind in den meisten Policen nicht abgedeckt. Doch auch wenn das Risiko eines Schadens durch ein Haustier oft als gering eingeschätzt wird, können unter anderem die Kosten für mögliches Schmerzensgeld die eigene Existenz gefährden. Aus diesem Grund gibt es sogenannte Tierhalter-Haftpflichtversicherungen, die den passenden Schutz bieten. Laut dem Gesetzgeber benötigen Hunde bereits ohnehin zwingend eine Hundehaftpflicht.

6. Schäden durch das Auto

Wer einen Schaden mit einem Kraftfahrzeug anrichtet, der kann nicht auf die private Haftpflichtversicherung zählen. Hierfür gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung, welche beim Besitz eines Fahrzeugs gesetzlich verpflichtend ist.

7. Schäden im Ausland

Obwohl die meisten Haftpflichtversicherungen heutzutage auch einen weltweiten Schutz garantieren, ist dies noch nicht bei jeder Versicherung der Fall. Daher sollten Sie sich unbedingt informieren, wo und auch wie lange ein Schutz im Ausland existiert.

8. Allmählichkeitsschäden

Allmählichkeitsschäden sind Schäden, die durch die Einwirkung von Temperatur, Feuchtigkeit oder aber Gasen entstehen können. Einige ältere Haftpflicht-Policen schließen solche Schäden noch aus, da sich die Schuldfrage hier oftmals nicht eindeutig klären lässt.

9. Verlust von Schlüsseln

Besonders wenn Sie die Schlüssel anderer verlieren, kann dies sehr teuer werden. Müssen sogar ganze Schlossanlagen ausgetauscht werden, dann sollte Ihre Haftpflichtversicherung diesen Schaden unbedingt abdecken. Dies ist jedoch nicht immer der Fall.

10. Mietsachschäden

Als typisches Beispiel ist hier die teure Vase anzuführen, die herunterfällt und zu Bruch geht. Nicht immer kommt eine Haftpflichtversicherung für diesen Schaden auf. Aus diesem Grund sollten Sie darauf achten, dass Mietsachschäden in Ihrem Vertrag mit abgesichert sind.

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