Corona-Pandemie – Änderung bei der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Im Zuge des Lockdowns zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde mit einem erheblichen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen im Laufe dieses Jahres gerechnet. Bis zunächst zum 30. September hat der Gesetzgeber Vorstände und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften und gleichgestellten Unternehmen deshalb von der Pflicht befreit, im Falle einer Insolvenzlage den entsprechenden Antrag beim Amtsgericht zu stellen. Am 25. September…