Volkswagen AG: BGH-Beschluss zum Software-Update

Mit seinem Beschluss vom 09.03.21 unter dem Aktenzeichen VI ZR 889/20 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zum Software-Update, das der Autohersteller Volkswagen bei Millionen seiner Dieselfahrzeuge mit EA189 Motor hat aufspielen lassen müssen. Einen Schadensersatzanspruch verneinte das Gericht. Geklagt hatte der Käufer eines gebrauchten Diesel-VW Tiguan 2.0 TDI. Der Motor seines Fahrzeuges war mit Software versehen,…