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Rechtsanwälte und Notare, ist doch ein und dasselbe. So oder so ähnlich sehen es wohl viele Menschen. Doch obwohl die Arbeit von Rechtsanwälten und Notaren viele Schnittstellen aufweist, gibt es doch erhebliche Unterschiede zwischen den Berufsständen. Um ein Notar werden zu können, müssen sich die Bewerber unter anderem zuvor als besonders erfahrene und qualifizierte Juristen hervorgetan haben.

Die Gemeinsamkeiten von Rechtsanwälten und Notaren

Sowohl Rechtsanwälte als auch Notare werden den rechtskundigen Berufsgruppen zugeordnet, das bedeutet, dass sie das Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen und praktische Ausbildungszeiten absolviert haben. In ihrem Arbeitsalltag arbeiten beide Berufsgruppen mit juristischen Fragestellungen und Problemen. Doch während ein Notar vorsorgende Rechtspflege betreibt und Träger eines öffentlichen Amtes ist, vertritt der Rechtsanwalt die Interessen seines Mandanten.

Die Unterschiede von Rechtsanwälten und Notaren

Anders als Rechtsanwälte, üben Notare ein öffentliches Amt aus und sind mit hoheitlichen Aufgaben betraut. Notare üben präventive Rechtskontrolle aus und sind dazu befugt Urkunden zu errichten, welche bindende Rechtskraft entfalten. Als Vertreter der vorsorgenden Rechtspflege ist es die Aufgabe von Notaren, erst gar keine rechtlichen Unklarheiten oder Streitigkeiten aufkommen zu lassen. Bestimmte Schriftstücke müssen zwingend von einem Notar erstellt werden, dazu zählen Eheverträge oder Kaufverträge von Immobilien.
Was einen Notar besonders von einem Rechtsanwalt unterscheidet ist die Tatsache, dass er bei seiner Arbeit zur absoluten Unabhängigkeit verpflichtet ist und die Interessen keiner Person oder Partei bevorzugt behandeln darf. Demgegenüber ist der Rechtsanwalt gerade der Partei verpflichtet, von welcher er engagiert wurde.
Ein weiterer Unterschied zwischen Notaren und Rechtsanwälten besteht darin, dass die Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Notars sehr streng sind. Nicht nur die Qualifikation und Erfahrung der in Frage kommenden Juristen wird geprüft, die zu vergebenden Notarstellen sind auch in der Zahl begrenzt.

Wann muss ein Notar und wann ein Rechtsanwalt aufgesucht werden?
Wer sich in einer zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Auseinandersetzung befindet und sich zu diesem Thema beraten oder gerichtlich sowie außergerichtlich vertreten lassen möchte, der sollte sich an einen Rechtsanwalt des entsprechenden Rechtsgebietes wenden. Der Rechtsanwalt wird Sie nicht nur umfassend beraten, sondern auch Ihre Rechte bestmöglichst durchzusetzen versuchen.
An einen Notar muss man sich wenden, wenn man eine Beglaubigung erwirken oder einen beurkundungspflichtigen Vertrag erstellen lassen möchte. Auch die Errichtung eines notariellen Testaments erfordert die Mitwirkung eines Notars.

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